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Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Ettlingen umfasst folgende Bereiche und Verfahren:
- Zivilsachen erster Instanz
- Familiensachen erster Instanz
- Strafsachen erster Instanz
- Bußgeldverfahren
- Adoptionen
- Betreuungen
- Unterbringungen
- Vormundschaftssachen
- Verschollenheitssachen
- Wohnungseigentumsverfahren
- Hinterlegungen
- Güterrechtsregister
- Zwangsvollstreckungssachen
- Nachlasssachen
Folgende in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallenden Verfahren sind beim Amtsgericht Karlsruhe konzentriert.
Das Handelsregister für die in Nordbaden ansässigen Firmen wird seit Oktober 2006 beim Amtsgericht
Mannheim geführt.
Das Vereinsregister des Amtsgerichts Ettlingen ist seit Dezember 2014 an das Amtsgericht Mannheim abgegeben. Anfragen und
Anträge zum Vereinsregister sind nur noch dorthin zu richten.
Informationen zu diesen und weiteren Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Soweit für die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts der Wohn- oder Firmensitz von Verfahrensbeteiligten maßgeblich ist, informieren Sie sich bitte über die zum Bezirk des Amtsgerichts Ettlingen gehörenden Gemeinden unter der Rubrik "Bezirk".